Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand: Juli 2022)

1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (VHS), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem, dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der VHS). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.


2. Vertragsschluss / Anmeldung

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Zu allen Kursen und Veranstaltungen der VHS ist eine Anmeldung erforderlich. Anmeldungen können schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail, über die Homepage oder durch persönliche Anmeldung in der Geschäftsstelle erfolgen.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der VHS eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
(5) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(6) Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer bereit, dass die Telefonnummer an den Dozenten weitergegeben wird.
(7) Außerdem erklärt sich der Teilnehmer mit der Anmeldung bereit, dass im Rahmen er Kurse gemachte Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.
(8) Im Falle einer Online-Anmeldung kann die Anmeldende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie den "zahlungspflichtig buchen"-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert.
(9) Die VHS speichert den Vertragstext, den die Anmeldende gesondert per E-Mail anfordern kann. Die Anmeldende hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion ihres Browsers ausdrucken.


3. Entgelt / Bezahlung

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.
(3) Erteilen Sie bei der Anmeldung ein SEPA-Lastschriftmandat, werden die Gebühren zum Kursbeginn durch die VHS abgebucht.
(4) Überweisungen auf Rechnung sind nur gegen 3,00 € Bearbeitungsgebühr möglich.


4. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten/in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin / eines Dozenten angekündigt wurde. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf der Homepage, in Facebook, der Presse und dem Amtsblatt Königsbronn.
(2) Die VHS kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.


5. Rücktritt und Kündigung durch die VHS

(1) Wird diese Mindestzahl von 5 Personen nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 3. Tag vor der Veranstaltung. Entstandene Kosten über die Kursgebühr hinaus werden nicht erstattet.
(2) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Ge-samtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist.
(3) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 3) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die VHS unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartner schulden in diesem Fall über die Kursgebühr hinaus vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5,00 €.
(4) Die VHS kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
• Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der VHS,
• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
• Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
• Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die vhs die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt. kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
• Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der VHS,
• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
• Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
• Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die VHS die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

6. Höhere Gewalt

(1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbe-ben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
(2) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist,
• dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
• dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,
• und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
(3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
(4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.
(5) Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.

7. Rücktritt durch die Teilnehmenden

(1) Bei allen Kursen ist der Rücktritt mindestens 5 Werktage vor Kursbeginn zu erklären. Bei rechtzeitiger Absage (5 Werktage vor Kursbeginn) wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € berechnet zuzüglich Lebensmittelkosten und Materialkosten. Bei späteren Absagen werden die Kursgebühren, die Lebensmittelkosten und Materialkosten in voller Höhe fällig.
(2) Der Rücktritt hat telefonisch, schriftlich (Posteingang), per Fax oder E-Mail zu erfolgen.
(3) Eine Abmeldung bei den Dozenten ist nicht rechtskräftig.

8. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin

(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, haben die Vertragspartner die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, können die Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Die Vertragspartner können den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 4) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartner unzumutbar ist, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartner wertlos ist.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.


9. Schadenersatzansprüche / Haftung

(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartner gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Teilnahme bei Veranstaltungen der VHS geschieht auf eigene Gefahr. Für Unfälle auf dem Weg zum Veranstaltungsort oder während der Veranstaltung übernimmt die VHS keinerlei Haftung. Ebenso nicht bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Kursteilnehmer/innen.

10. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: VHS Königsbronn, Herwartstraße 2, 89551 Königsbronn, Fax 07328-9625-27 vhs@koenigsbronn.de


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.


Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung.

 

Organisatorische Hinweise

Anmeldungen:

  • Internet

  • Telefon: 07328/9625-13 od. -43

  • Email: vhs@koenigsbronn.de

  • persönlich in der Geschäftsstelle

  • per Post

Teilnehmerzahl bei Kursen:

Die Teilnehmerzahl bei Kursen ist sowohl nach oben wie auch nach unten begrenzt. Unterbelegte Kurse können ganz gestrichen werden oder nach Absprache stattfinden.

Bezahlung:

Die gesamt Kursgebühr ist zu Kursbeginn fällig. Die Bezahlung kann per SEPA-Lastschriftverfahren, Überweisung auf Rechnung (Bearbeitungsgebühr 3,00 €) oder in bar (Bearbeitungsgebühr 3,00 €) erfolgen. Bankspesen gehen zu Lasten des Teilnehmenden. Zahlungsverzug berechtigt die VHS zum Rücktritt. Nicht in Anspruch genommene Kurstermine berechtigen nicht zur Minderung der Kursgebühr. Einzelveranstaltungen sind an der Abendkasse zu bezahlen.

Kosten für Unterrichtsmaterialien:

Kosten für Lehr- und Arbeitsmittel sind in den Kursgebühren, soweit nicht anders angegeben, nicht enthalten. Zusätzlich benötigte Materialien (Lebensmittel bei Kochkursen, Bastelmaterial, etc.) werden im Kurs mit den Dozenten verrechnet (Barzahlung), falls es nicht anders angegeben ist. Bei einer Abmeldung nach dem Anmeldeschluss bzw. bei Nichtteilnahme fallen die Materialkosten trotzdem an.

Teilnahmebestätigungen:

Bezuschussung der Gesundheits- und Sportkurse durch die Krankenkasse - Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob der von Ihnen besuchte Kurs bezuschusst wird. Die VHS stellt Ihnen gerne eine entsprechende Teilnehmerbescheinigung aus. Für Sprachkurse erhalten Sie eine Teilnehmerbestätigung.